Erweiterte Anforderungen an die Geschäftsführung in der Corona-Krise

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.2021 die Geschäftsführungen dazu verpflichtet, ein System zur Früherkennung von Krisen einzurichten.

Hierzu werden uns am 18.05.2021, von 14:00 -16:00 Uhr, zwei Experten detailliert Auskunft geben.

Interessierten können sich ganz einfach über unsere Homepage www.braunschweig.ihk.de mit der Nummer 111132484 anmelden.

Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Hier geht es zur IHK.